| Unsere Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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| 1.
Allgemeine Bedingungen |
| Die
nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart
ist. Sie sind mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung des Auftrags wirksam.
Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Erhalt der
Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird. Die Liefer- und
Zahlungsbedingungen müssen nicht zwangsläufig Bestandteil von Dokumenten sein.
Änderungen der Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. |
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| 2.
Angebotsverbindlichkeit |
| Unsere
Angebote sind stets freibleibend, sofern keine Bindefrist erwähnt ist. Verbesserungen der
Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. |
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| 3.
Auftragsannahme |
Alle
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. |
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| 4.
Abnahme, Abnahmeverzug |
| Der
Käufer ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der
Käufer die Abnahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort
auf ihn über. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise, oder
kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so
kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadensersatz mindestens in
Höhe der bereits erbrachten nachzuweisenden Vorleistung mindestens jedoch 25% des
Vertragswertes bei gleichzeitigem
Rücktritt vom Vertrag verlangen. |
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| 5.
Preise |
| Die
in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen
sich zuzüglich der bei Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer. Für alle
Lieferungen bleibt uns die Festlegung der Zahlungsbedingungen vorbehalten. |
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| 6.
Lieferung und Lieferverzug |
| Liefertermine
oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Sämtliche
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Entsprechende Dispositionen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen. Wird ein Vertrag nach
Auftragsannahme geändert sind die Lieferfristen erneut festzusetzen. Teillieferungen sind
zulässig. |
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| 7.
Versendung - Gefahrenübergang |
| Die
Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens auf den
Auftraggeber über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird, oder sobald
sie das Lager des Auftragnehmers verlässt. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch und auf
Kosten des Auftraggebers die Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer-, und
Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern. Verzögert sich der
Versand der Ware infolge von Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht vom
Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Auftraggeber über. |
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| 8.
Zahlungsbedingungen |
| Die
auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen sind vom Käufer einzuhalten.
Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungsstellungsdatum ist der Tag
der Warenbereitstellung zur Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist
ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unbeschadet
unserer sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung
in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus MwSt. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort
fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung
in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer
Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer verlangen. Ausnahmen
sind etwaige Mängelbeseitigungen zur Heilung des Verzuges. Auf Grund von Zahlungsverzug
können wir weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von
einer Vorauszahlung oder einer
Sicherheitsleistung abhängig machen. |
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| 9.
Eigentumsvorbehalt |
| Die
Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis
zur vollen Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware in ordentlichem Geschäftsgang
weiterveräußern. Der Käufer tritt uns bereits alle Forderungen die ihm aus der
Lieferungen von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer ab. Eine Rücknahme von
Vorbehaltsware ist jederzeit möglich. Sofern wir nicht etwas anderes erklären liegt in
einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur
Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrags
verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwaltung des Kaufgegenstandes trägt der
Käufer. |
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| 10.
Gewährleistung
Für
Mängel haften wir wie folgt: |
Wir
leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde 24 Monate nach Gefahrübergang Gewähr für
einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Neugeräte in Bezug auf Material und
Verarbeitung. Der Käufer ist verpflichtet die Ware bei Ankunft unverzüglich zu prüfen.
Etwaige Mängel oder Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befindet zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten.
Nachzubessernde Waren müssen dem Auftragnehmer frei beigestellt werden. Ergibt die
Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist der
Auftragnehmer berechtigt alle Aufwendungen gesondert zu berechnen. Führt die vom
Auftragnehmer durchgeführte Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung nach
angemessener Frist nicht zum Erfolg so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Werden unsere
Serien-Nummern, Typschilder, oder ähnliche Kennzeichnungen beschädigt oder entfernt, so
entfällt jegliche Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße
Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von
Geräten zurückzuführen ist. |
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| 11.
Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung) |
| Falls
nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur des am Tage
der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines
angeforderten Kostenvoranschlags nicht zustande, werden die Bearbeitungskosten des
Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des
Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtzeiten sowie die Fahrtkosten
zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendungen von Reparaturgeräten
sowie die Verpackungskosten naturgemäß auch das Transportrisiko sind vom Auftraggeber zu
tragen. Rügen wegen Reparaturmängel müssen schriftlich erfolgen und sind nur 8 Tage
nach eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig.
Kostenpflichtige Reparaturen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. |
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| 12.
Schadensersatzansprüche |
| Schadensersatzansprüche
gegen den Auftragnehmer (z.B. aus Beratung positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter
Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird. Soweit Schadensersatzansprüche gegen den
Auftragnehmer oder seine Erfüllungs- Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese
binnen eines Jahres ab Lieferung der Ware. |
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| 13.
Software |
| Soweit
Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches
Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe
für den daraus entstehenden Schaden. |
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| 14.
Sonstige Ansprüche |
| Auch
soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind
Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht
übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neu wirksame ersetzt, die
möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. |
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| 15.
Erfüllungsort-Gerichtsstand |
| Bei
Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Backnang. Die Geltung des
einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG,EKAG, jeweils vom 17.7.1973) wird
ausgeschlossen. |
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Firma
tk-trainer Bernd Wilms |
Druckbare Version |
| Hintere Wiesen 23,
D-71549 Auenwald |